Der Bauträgervertrag

Bauträgermerkblatt Der Bauträgervertrag


Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude – Haus oder Wohnung – zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.

Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese sollte sich der Käufer auf jeden Fall vor der Beurkundung vom Bauträger aushändigen lassen.

In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:

• Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt
• Zeitplan und Umfang der Bauerrichtung,
• Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung
.
Gefahr besteht beim Abschluss getrennter Verträge über Grundstückskauf und Bauerrichtung. Hierzu infomieren wir Sie auf unseren Seiten weiter.

8 goldene Regeln zum Hauskauf beim Bauträger

1. Die angebotenen und beplanten Grundstücke befinden sich im Besitz des Bauträgers. Keine Trennung zwischen Bauleistung und Grundstückskauf. Spart zwar bei richtiger Konstruktion etwas Geld, führt aber zu erheblichen Risiken bei der Vertragsabwicklung für den Hauskäufer.

2. Sie sollten Hauskäufer und nicht Bauherr sein. Das sind sie dann, wenn Sie einen Bauträgerkaufvertrag abschließen. Sie tragen als Hauskäufer kein klassisches Bauherrenrisiko wie z. B. ungeeigneter nicht tragfähiger Baugrund oder Bodenverunreinigungen.

3. Alle zur Durchführung erforderlichen Versicherungen wie z. B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung und Feuerrohbauversicherung sollten vom Bauträger abgeschlossen worden sein.

4. Lassen Sie sich eine Bankbürgschaft nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) für ALLE geleisteten Anzahlungen geben. Sie minimieren dadurch erheblich das Insolvenzrisiko.

5. Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe falls der garantierte Fertigstellungszeitpunkt nicht eingehalten wird.

6. Baubschreibung und Baupläne sollten Vertragsbestandteil des Bauträgerkaufvertrages sein. Lassen Sie in den Plänen und der Baubeschreibung die Dinge mit aufnehmen, die Ihnen wichtig sind. Der Bauträger weiß nicht auf was sie besonderen Wert legen und wird sich logischerweise nur an das halten, was in der Baubeschreibung und in den Plänen verbindlich vereinbart wurde.

7. Der Bauträger soll die gesamte Abwicklung des Objektes für Sie übernehmen. Das heißt auch, dass die Hausanschlüsse (wie z. B. Gas, Wasser, Strom, Telekom, Kabelfernsehen etc.) vom Bauträger mit organiesiert werden sollen. Der Hausanschluss soll natürlich im Kaufpreis enthalten sein.

8. Die Gewährleistung soll für das Bauwerk 5 Jahre betragen und evtl. für wasserdichte Keller eine Verlängerung auf 10 Jahre beinhalten.

Das Insolvenzrisiko ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr beim Hauskauf. Sie als Hauskäufer investieren in der Regel einen sehr hohen Geldbetrag, der oftmals mit Krediten finanziert wird. Eine Insolvenz des Bauträgers bedeutet in solchen Fällen nicht selten eine erhebliche Existenzgefährdung.
Gemäß Makler- und Bauträgerverordnung zahlen Sie zwar nur enstprechend dem Baufortschritt. Im Insolvenzfalle des Bauträgers haben Sie aber dann schlimmstenfalls einen unvollendeten Rohbau, der zwar Ihnen gehört, aber die Vollendung der Baumaßnahme ist in der Regel nur mit deutlichen finanziellem Mehraufwand möglich.
Lassen Sie sich deshalb für diesen Fall eine Bankbürgschaft für die Anzahlungen geben und umgehen Sie somit ein erhebliches, ja sogar existenzgefährdendes Problem.

Gerne informieren wir Sie. Unsere Kontaktadresse finden Sie unter: www.forma-hausbau.de

Hauskauf beim Bauträger – Die 8 wichtigsten Regeln

1. Die angebotenen und beplanten Grundstücke befinden sich im Besitz des Bauträgers. Keine Trennung zwischen Bauleistung und Grundstückskauf. Spart zwar bei richtiger Konstruktion etwas Geld, führt aber zu erheblichen Risiken bei der Vertragsabwicklung für den Hauskäufer.

2. Sie sollten Hauskäufer und nicht Bauherr sein. Das sind sie dann, wenn Sie einen Bauträgerkaufvertrag abschließen. Sie tragen als Hauskäufer kein klassisches Bauherrenrisiko wie z. B. ungeeigneter nicht tragfähiger Baugrund oder Bodenverunreinigungen.

3. Alle zur Durchführung erforderlichen Versicherungen wie z. B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung und Feuerrohbauversicherung sollten vom Bauträger abgeschlossen worden sein.

4. Lassen Sie sich eine Bankbürgschaft nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) für ALLE geleisteten Anzahlungen geben. Sie minimieren dadurch erheblich das Insolvenzrisiko.

5. Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe falls der garantierte Fertigstellungszeitpunkt nicht eingehalten wird.

6. Baubschreibung und Baupläne sollten Vertragsbestandteil des Bauträgerkaufvertrages sein. Lassen Sie in den Plänen und der Baubeschreibung die Dinge mit aufnehmen, die Ihnen wichtig sind. Der Bauträger weiß nicht auf was sie besonderen Wert legen und wird sich logischerweise nur an das halten, was in der Baubeschreibung und in den Plänen verbindlich vereinbart wurde.

7. Der Bauträger soll die gesamte Abwicklung des Objektes für Sie übernehmen. Das heißt auch, dass die Hausanschlüsse (wie z. B. Gas, Wasser, Strom, Telekom, Kabelfernsehen etc.) vom Bauträger mit organiesiert werden sollen. Der Hausanschluss soll natürlich im Kaufpreis enthalten sein.

8. Die Gewährleistung soll für das Bauwerk 5 Jahre betragen und evtl. für wasserdichte Keller eine Verlängerung auf 10 Jahre beinhalten.

Das Insolvenzrisiko ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr beim Hauskauf. Sie als Hauskäufer investieren in der Regel einen sehr hohen Geldbetrag, der oftmals mit Krediten finanziert wird. Eine Insolvenz des Bauträgers bedeutet in solchen Fällen nicht selten eine erhebliche Existenzgefährdung.
Gemäß Makler- und Bauträgerverordnung zahlen Sie zwar nur enstprechend dem Baufortschritt. Im Insolvenzfalle des Bauträgers haben Sie aber dann schlimmstenfalls einen unvollendeten Rohbau, der zwar Ihnen gehört, aber die Vollendung der Baumaßnahme ist in der Regel nur mit deutlichen finanziellem Mehraufwand möglich.
Lassen Sie sich deshalb für diesen Fall eine Bankbürgschaft für die Anzahlungen geben und umgehen Sie somit ein erhebliches, ja sogar existenzgefährdendes Problem.

Gerne informieren wir Sie. Unsere Kontaktadresse finden Sie unter: www.forma-hausbau.de

Kompetenz und Erfahrung – Forma Hausbau GmbH

Bauen – ein uwägbares Risiko für den Privatmann(frau)?

Bauen - Was nützt der schönste Bauplatz ohne Baurecht?
Es gibt Bauplätze, die müssen es erst noch werden. Indem sie nämlich aus einem großen Grundstück herausgemessen werden. Welche amtliche Stelle dafür zuständig ist, kann Ihnen Ihr Notar sagen. Trotzdem können Sie schon vor dem Vermessen einen Kaufvertrag beim Notar abschließen. In diesem Fall müssen Sie dann später lediglich noch einen Nachtrag bei ihm unterzeichnen. Nämlich die so genannte Messungsanerkennung. Doch was nützt Ihnen der schönste Bauplatz, wenn Sie ihn nicht erschließen können? Oder wenn Sie kein Baurecht dafür haben?

Deshalb sollten Sie rechtzeitig bei der Gemeinde nachfragen, wie’s mit beidem steht. Schließlich sollten Sie noch wissen, ob und in welcher Höhe Erschließungskosten auf Sie zukommen. Bleibt noch zu klären, ob Sie Leitungen für Wasser, Strom oder anderes über ein Nachbargrundstück legen müssen. Dann brauchen Sie dafür von Ihrem Nachbarn ein so genanntes Leitungsrecht. Und das muss ins Grundbuch eingetragen werden. Genau wie das so genannte Geh- und Fahrtrecht. Für den Fall, dass Sie nur über ein Nachbargrundstück zu Ihrem Gelände kommen können. Die Eintragung ins Grundbuch regelt übrigens Ihr Notar für Sie. Mit Ihrem Nachbarn sollten Sie sich allerdings schon selbst einigen. Um des lieben Friedens willen am besten gleich im Vorfeld.
Sie sehen, viele Dinge die beachtet werden müssen. Die Schwierigkeit liegt in der Praxis darin, dass die Abklärung von diesen Sachverhalten von einem ´Laien´ viel Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin ist meist das Grundstück an einen Profi im Bau verkauft oder an einen Hasadeur, der das Risiko nicht scheut. Diese Risiken können nicht ausgeschlossen werden, aber zumindest auf einen Bauträger übertragen werden.
Was noch vor dem Bauen kommt: Vorbauen.
Wer baut, braucht gute Nerven. Vor allem, wenn er auch der Bauherr ist. Weil er dann alles selbst organisieren muss: Vom Grundstückskauf bis hin zum Abschließen der Verträge mit sämtlichen Handwerkern. Sie können allerdings auch das Objekt samt Grundstück von einem Bauträger kaufen. Dann kommt alles aus einer Hand. In diesem Fall ist in dem Kaufvertrag, den Sie abschließen, auch gleich der Bauvertrag mit drin. Weil die Kombination von Bauvertrag und Grundstückskauf eine knifflige Angelegenheit ist, sieht der Gesetzgeber vor, dass dieser so genannte Bauträgervertrag komplett notariell beurkundet wird. Übrigens in vielen Fällen auch dann, wenn Grundstück und Bauleistung aus unterschiedlichen Händen kommen.

Zudem hält das Gesetz für den Bauträgervertrag einige Vorschriften zu Ihrem Schutz bereit. Die sind besonders dann wichtig, wenn das Gebäude noch gar nicht fertig gestellt ist. Was es sonst noch zu beachten gibt, sagt Ihnen Ihr Notar. Immerhin ist der Bauvertrag das A und O jedes Vorhabens. Darin sollten Sie nämlich genau festlegen, wie der Bau errichtet wird. Und zwar anhand einer Baubeschreibung und der Pläne. Damit geregelt ist, welche Leistung Sie am Ende für Ihr Geld bekommen. Sonderwünsche, die über die geplanten Leistungen hinausgehen, natürlich inbegriffen. All das sollten Sie unbedingt schon vor der Beurkundung mit dem Bauträger. Die meisten Auseinandersetzungen kommen daher, dass der Hauskäufer dem Bauträger seine Wünsche nicht richtig artikuliert und zuviel in eine Baubeschreibung hinein interpretiert.

Damit Sie wissen, was Sie in Ihren Vertrag mit aufnehmen müssen, sprechen Sie am Besten mit uns, der Forma Hausbau GmbH.
Wie man das dann richtig formuliert, weiß Ihr Notar am besten.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte den Notar.
Vertrag schön und gut. Vor manchen Tücken kann Sie selbst der Notar nicht bewahren. Wenn Ihr Vertragspartner sich nicht an die Spielregeln hält, haben Sie natürlich den Ärger am Hals. Vor allem dann, wenn der Bau sich verzögert. Oder wenn der Unternehmer zahlungsunfähig wird. Dann haben Sie als Käufer eventuell noch hohe Belastungen. Es empfiehlt sich also in jedem Fall nachzuforschen, wie gut Ihr Vertragspartner ist. Und: Ob das Objekt seinen Preis überhaupt wert ist. Auch wenn Sie es als Kapitalanlage sehen, nehmen Sie es unter die Lupe. Selbst wenn es Ihnen als noch so lukrativ angepriesen wird. Ein paar Objekte, die Sie sich als Referenz zeigen lassen, können hier schon viel aussagen.

Ihre Kalkulation sollte übrigens immer auch den möglichen Mietausfall berücksichtigen. Gibt man Ihnen gar eine Mietgarantie, dann muss die unbedingt mit beurkundet werden, damit sie überhaupt gültig ist. Nicht zuletzt wird Ihnen Ihr Notar auch empfehlen, einen genauen Termin für die Bezugsfertigstellung Ihres Hauses zu vereinbaren. Welche Abmachungen sonst noch sinnvoll sind, besprechen Sie am besten mit ihm.

Verträge, Verbraucherschutz eingebaut.
Wer als Verbraucher geschützt sein will, sollte seine Rechte schwarz auf weiß haben. Dafür sorgt Ihr Notar. Ganz besonders beim Bauträgervertrag. Weil er am besten überschauen kann, ob ein Vertrag den gesetzlichen Vorschriften auch tatsächlich entspricht. Die wichtigsten seien hier in aller Kürze genannt: Ohne Sicherheiten brauchen Sie als Käufer keine Zahlungen zu leisten. Auch darf der Kaufpreis nur in Raten bezahlt werden. Und zwar je nach Baufortschritt. Dann gibt es da noch die Haftung bei Sachmängeln. Hier sind Einschränkungen kaum möglich. Mit anderen Worten: Sie müssen Ihr Objekt nicht so nehmen, wie es Ihnen der Unternehmer vorsetzt. Mal angenommen, es entspricht nicht den Vereinbarungen. Eine Regelung, die Sie von Belastungen aus der Finanzierung des Bauträgers befreit, ist übrigens ebenfalls vorgeschrieben. Denn, wenn der etwa einen Kredit auf das Grundstück aufnimmt, sollen Sie nicht für seine Schulden geradestehen müssen.Verbraucherschutz heißt für uns aber auch, dass Sie genug Zeit haben, sich mit dem Vertrag auseinander zu setzen. Zum Beispiel, indem Sie schon vorab einen Vertragsentwurf bekommen. Beim Kauf vom Unternehmer mindestens zwei Wochen vorher. Und vor allem: Dass Sie und Ihr Vertragspartner – oder ein kompetenter Vertreter – gemeinsam beim Notar sind. Das alles muss nicht teuer sein. Hat das angestrebte Objekt einen Wert von 150.000 €, dann kostet Sie die juristisch wasserdichte Beurkundung etwa 900 €. Beratung, Verbraucherschutz, Papierkram und ruhige Nächte inklusive.

Überzeugen Sie sich von unseren Angeboten und lassen Sie sich von uns Referenzobjekte auch in Ihrer Nähe nennen. Wir haben auch eine Referenzliste im Internet veröffentlicht. Gerne können Sie sich diese von uns erstellten Häuser anschauen und mit den zufriedenen Baufamilien sprechen.

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Bauträgermerkblatt – Um gute Erfahrungen am Bau zu sammeln

Bauträgermerkblatt Der Bauträgervertrag


Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude – Haus oder Wohnung – zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.

Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese sollte sich der Käufer auf jeden Fall vor der Beurkundung vom Bauträger aushändigen lassen.

In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:

• Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt
• Zeitplan und Umfang der Bauerrichtung,
• Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung
.
Gefahr besteht beim Abschluss getrennter Verträge über Grundstückskauf und Bauerrichtung. Hierzu infomieren wir Sie auf unseren Seiten weiter.

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Der Weg zum eigenen Haus – Die Immobilie vom Bauträger – Teil 2

Die Baubeschreibung

Die vom Bauträger geschuldete Bauleistung wird vor
allem durch Baubeschreibung und Baupläne festgelegt .
Sie bestimmen Größe, Zuschnitt und Ausstattung
der verkauften Immobilie. Die Baubeschreibung muss
beurkundet werden, auch wenn der Bauträger die
nach der Baubeschreibung geschuldete Leistung zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits ausgeführt
hat . Dies kann auch durch Verweisung auf eine
andere notarielle Urkunde geschehen.
Aus der Teilungserklärung, der Baubeschreibung oder
aus dem Vertrag selbst sollten sich auch die Wohnfläche
und deren Berechnungsgrundlage ergeben.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass alle für SIE wichtigen Punkte in der Baubeschreibung und/oder in den Verkaufsplänen mit aufgenommen werden.
Bauträger bauen in der Regel Typenhäuser und haben hierfür vorgefertigte Standard Baubeschreibungen. Die normalerweise beiliegenden Pläne und die beiliegende Baubeschreibung beschreiben das Typenhaus. Wenn Sie nun Wert auf für SIE wichtige Abweichungen legen, so lassen Sie diese in den Vertrag (Baubeschreibung/Pläne etc.) mit aufnehmen.

Wenn Sie zum Beispiel Wert auf genau Fensterbreiten legen, lassen Sie sich einfach die von Ihnen gewünschten Fensterbreiten im Plan angeben.
Uns ist hierzu ein Fall bekannt, der im nach hinein um 5 cm zu schmale Fenster bemängelt. Aus einem unbemaßten Plan im Maßstab 1:100 bzw. 1:50 können derartige Genauigkeiten nicht gemessen werden.

Es obliegt dem Hauskäufer anzugeben auf welche Abweichungen gegenüber dem Typenhaus Wert gelegt wird und diese Abweichung dann vom Bauträger in den Verkaufsunterlagen aufnehmen zu lassen.

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne mit Auskünften unter ´Forma Hausbau – Der Weg zur eigenen Immobilie´ zur Verfügung

Noch ein Tipp: Informieren Sie sich VOR dem Kauf bei wem Sie kaufen. Hören Sie sich mehrere Meinungen an und besichtigen die vom Bauträger erstellten Objekte. Leider gibt es auch unter den Hauskäufern vereinzelt schwarze Schafe, weshalb Sie mehrere Objekte des Bauträgers unter die Lupe nehmen sollten ;-)

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Der Weg zum eigenen Haus – Die Immobilie vom Bauträger – Teil 1

Dieser Blog informiert über Verträge zum
Erwerb neuen Wohnraums von gewerblichen Unternehmern.
Er soll typische Risiken von Bauträgerverträgen
aufzeigen und Möglichkeiten darstellen, wie die vorhandenen
Risiken durch eine gerechte und ausgewogene Vertragsgestaltung zu
vermindern. Es lassen sich jedoch nicht alle Risiken
durch Vertragsgestaltung ausschalten; Bonität und
Zuverlässigkeit des Vertragspartners sind daneben von
entscheidender Bedeutung.

Deshalb ist es VOR dem Kauf wichtig zu prüfen wie die Bonität und die Zuverlässigkeit des Bauträgers ist.

Die Überprüfung der Bonität ist für den Kaufinteressenten eine nahezu nicht zu bewältigende Aufgabe. Bankauskünfte werden nur an Gewerbetreibende gegeben und sind auch nicht 100% verläßlich, da jede Bank auch eigene Interessen verfolgt. Auskünfte über Auskunfteien sind zum Einen nicht ganz billig und zum Anderen oftmals nicht aktuell.
Die Beste Möglichkeit ist hier sich eine entsprechende Bankbürgschaft für alle Anzahlungen geben zu lassen. Somit ist auch im Insolvenzfall Ihr Geld gesichert.
Zudem ist die Ausstellung einer Bankbürgschaft für den Bauträger eine Bonitätsfrage, welche die bauträgerfinanzierende Bank sicherlich genau überprüft. Somit schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe.

Ebenso wichtig ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bauträgers

Lassen Sie sich hier mindestens 5 Referenzobjekte nennen und nehmen Sie sich die Zeit sich mit diesen Baufamilien zu unterhalten.

Für Immobilien im Umland von München stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung. Besuchen Sie unsere WebSite unter ´Gute Erfahrungen – Bauen mit der Forma Hausbau GmbH´

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Gute Erfahrungen beim Hausbau mit der Forma Hausbau GmbH

Die Forma Hausbau GmbH erstellt seit 1996 als wesentlicher Familienbetrieb Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.

In diesem Zeitraum haben wir über 200 zufriedenen Familien zu ihren eigenen vier Wänden verholfen. Sie können sich einige Referenzobjekte anzeigen lassen und sich gerne vor Ort über die Qualität der von uns gebauten Häuser ein eigenes Bild machen.

Besuchen Sie auch unsere HomePage unter Gute Erfahrungen – Bauen mit der Forma Hausbau GmbH

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Erfahrungen beim Hausbau mit der Forma Hausbau GmbH

Die Forma Hausbau GmbH erstellt seit 1996 als wesentlicher Familienbetrieb Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.

In diesem Zeitraum haben wir über 200 zufriedenen Familien zu ihren eigenen vier Wänden verholfen. Sie können sich einige Referenzobjekte anzeigen lassen und sich gerne vor Ort über die Qualität der von uns gebauten Häuser ein eigenes Bild machen.

Besuchen Sie auch unsere HomePage unter Gute Erfahrungen – Bauen mit der Forma Hausbau GmbH

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Hauskauf beim Bauträger und worauf soll geachtet werden

I. Warum beim Bauträger kaufen?

1. Der Bauträgerkaufvertrag
Der Kauf beim Bauträger erfolgt über einen sog. Bauträgervertrag der in Deutschland notariell abgeschlossen werden muss.

Im Bauträgerkaufvertrag verpflichtet sich der Bauträger zur Übertragung eines Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück. Das Kaufobjekt selbst kann daher vor Abschluss des Kaufvertrages i. d. R. nicht besichtigt werden. Gegenüber einem “normalen” Grundstückskaufvertrag ergeben sich einige Besonderheiten.

Eine wichtige Rolle spielen daher beim Bauträgervertrag neben den rechtlichen Regelungen die technischen Unterlagen. Dazu gehören zum einen die Baubeschreibung und zum anderen die Baupläne. Diese Unterlagen werden entweder als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt oder aber sie sind bereits zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten notariellen Urkunde niedergelegt worden. In jedem Fall sollten der Käufer auch diese Unterlagen vor dem Vertragsschluss durchschauen.

Hinsichtlich der Fälligkeit des Kaufpreises sind die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Der Gesetzgeber schreibt zum Zwecke des Verbraucherschutzes vor, dass der Kaufpreis in einzelnen Raten nur entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt gezahlt werden muss, es sei denn, der Verkäufer stellt zum Schutz des Käufers eine Bürgschaft.

Der Bauträgerkaufvertrag enthält darüber hinaus u.a. Regelungen zu folgenden weiteren Fragen, die für den Käufer wichtig sind:

  • Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Bau fertiggestellt sein?
  • Welche Sonderwünsche des Käufers hat der Bauträger bei der Bauerrichtung zu beachten?
  • Welche Rechte stehen dem Käufer zu, wenn nach der Fertigstellung Baumängel auftreten?

Hintergrund und Einzelheiten dieser Regelungen erläutert Ihnen Ihr Notar bei der Beurkundung.

Besondere Gefahren bestehen beim Abschluss getrennter Verträge über Grundstückkauf und Bauerrichtung. So müssen sowohl der Grundstückskaufvertrag als auch der Vertrag über die Bauerrichtung notariell beurkundet werden, sonst droht Nichtigkeit; außerdem kann der Käufer bei Problemen (z.B. nicht fertiggestellte Bauvorhaben, Mehrkosten, Mängeln, etc.) rechtliche Nachteile gegenüber dem Kauf von Grundstück und Bauwerk in einem einheitlichen Bauträgervertrag haben.

2. Vorteile beim Hauskauf über einen Bauträger
a.) Feste Kalkulationsgrundlage
Sogenannte Nachträge wie beim Bauen in Eigenregie mit einzelnen Handwerksfirmen gibt es nicht.
Selbstverständlich verteuern nachträgliche Wünsche den Kaufpreis. Es ist daher für BEIDE Parteien sinnvoll die Baubeschreibung auf Vollständigkeit hin zu überprüfen, da es sonst später zu unschönen Auseinandersetzungen kommen kann.

b.) Fester Fertigstellungstermin
Im Bauträgervertrag muss zwingend ein fester Fertigstellungstermin genannt werden.
Wird dieser nicht eingehalten, kann der Käufer Schadensersatz geltend machen. Evtl. besteht auch die Möglichkeit feste Vertragsstrafen im Vertrag mit aufzunehmen.

c.) Einen Ansprechpartner für auftretende Probleme
Jeder der sich näher mit dem Bauen von Häusern beschäftigt, hat entweder selbst schon die Erfahrung gemacht oder eben von Bekannten über Probleme bei der Bauabwicklung gehört.
Einen völlig ungestörten und reibungslosen Bauablauf gibt es nicht. Häuser sind individuell geplante
Einzelstücke und nicht mit z. B. der Serienfertigung eines PKW zu vergleichen.
Ein erfahrener und seriöser Bauträger wird aber auftretende Störungen im Bauablauf soweit als möglich vom
Kunden fernhalten.
Störungen im Bauablauf können z. B. hervortreten wenn ein einzelner Handwerksbetrieb insolvent wird oder aber Mängel während des Bauablaufes auftreten.
Hier einen Ansprechpartner zu haben bietet dem ´Häuslebauer´ einen entscheidenden und nicht zu unterschätzenden Vorteil.
Grundvoraussetzung hierfür ist natürlich ein verläßlicher, erfahrender und solider Bauträger.

d.) Preisvorteil
Beim Kauf über einen Bauträger spart der Käufer in der Regel bares Geld. Auf den ersten Blick erscheint dies natürlich nicht nachvollziehbar, da natürlich auch der Bauträger bezahlt werden muss.
Die Vorteile ergeben sich hauptsächlich durch die große Anzahl gebauter Objekte. Dadurch können Bauland, Material und auch Handwerkerleistungen oft deutlich billiger erworben werden.
Bauträger mit eigener Planungsabteilung sparen sich zudem erhebliche Planungskosten gegenüber einem privaten Bauherren.

e.) Sicherheit
Der Kauf bei einem Bauträger bietet dem privaten ´Häuslebauer´ erhebliche Sicherheitsvorteile. Der Käufer hat nicht das Insolvenzrisiko der am Bau beteiligten Firmen zu tragen. Lediglich die Insolvenz des Bauträgers stellt die größte Sicherheitslücke dar. Hier kann jedoch beim Kauf darauf geachtet werden, dass der Käufer, für alle Anzahlungen die er leisten muss, eine Bankbürgschaft von einem deutschen Kreditinstitut erhält.

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