Hauskauf beim Bauträger – Die 8 wichtigsten Regeln

1. Die angebotenen und beplanten Grundstücke befinden sich im Besitz des Bauträgers. Keine Trennung zwischen Bauleistung und Grundstückskauf. Spart zwar bei richtiger Konstruktion etwas Geld, führt aber zu erheblichen Risiken bei der Vertragsabwicklung für den Hauskäufer.

2. Sie sollten Hauskäufer und nicht Bauherr sein. Das sind sie dann, wenn Sie einen Bauträgerkaufvertrag abschließen. Sie tragen als Hauskäufer kein klassisches Bauherrenrisiko wie z. B. ungeeigneter nicht tragfähiger Baugrund oder Bodenverunreinigungen.

3. Alle zur Durchführung erforderlichen Versicherungen wie z. B. Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung und Feuerrohbauversicherung sollten vom Bauträger abgeschlossen worden sein.

4. Lassen Sie sich eine Bankbürgschaft nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) für ALLE geleisteten Anzahlungen geben. Sie minimieren dadurch erheblich das Insolvenzrisiko.

5. Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe falls der garantierte Fertigstellungszeitpunkt nicht eingehalten wird.

6. Baubschreibung und Baupläne sollten Vertragsbestandteil des Bauträgerkaufvertrages sein. Lassen Sie in den Plänen und der Baubeschreibung die Dinge mit aufnehmen, die Ihnen wichtig sind. Der Bauträger weiß nicht auf was sie besonderen Wert legen und wird sich logischerweise nur an das halten, was in der Baubeschreibung und in den Plänen verbindlich vereinbart wurde.

7. Der Bauträger soll die gesamte Abwicklung des Objektes für Sie übernehmen. Das heißt auch, dass die Hausanschlüsse (wie z. B. Gas, Wasser, Strom, Telekom, Kabelfernsehen etc.) vom Bauträger mit organiesiert werden sollen. Der Hausanschluss soll natürlich im Kaufpreis enthalten sein.

8. Die Gewährleistung soll für das Bauwerk 5 Jahre betragen und evtl. für wasserdichte Keller eine Verlängerung auf 10 Jahre beinhalten.

Das Insolvenzrisiko ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr beim Hauskauf. Sie als Hauskäufer investieren in der Regel einen sehr hohen Geldbetrag, der oftmals mit Krediten finanziert wird. Eine Insolvenz des Bauträgers bedeutet in solchen Fällen nicht selten eine erhebliche Existenzgefährdung.
Gemäß Makler- und Bauträgerverordnung zahlen Sie zwar nur enstprechend dem Baufortschritt. Im Insolvenzfalle des Bauträgers haben Sie aber dann schlimmstenfalls einen unvollendeten Rohbau, der zwar Ihnen gehört, aber die Vollendung der Baumaßnahme ist in der Regel nur mit deutlichen finanziellem Mehraufwand möglich.
Lassen Sie sich deshalb für diesen Fall eine Bankbürgschaft für die Anzahlungen geben und umgehen Sie somit ein erhebliches, ja sogar existenzgefährdendes Problem.

Gerne informieren wir Sie. Unsere Kontaktadresse finden Sie unter: www.forma-hausbau.de


2 Antworten zu „Hauskauf beim Bauträger – Die 8 wichtigsten Regeln“

  1. Bauen mit dem richtigen Partner macht Spass « Erfahrungen beim Hausbau - Kompendium anhand von Beispielen der FORMA Hausbau GmbH Sagt:

    [...] Werbeversprechen und Hochglanzprospekten beeinflussen lassen, sondern unvoreingenommen die Baubeschreibung prüfen. Oft sind die technischen Angaben in der Baubeschreibung eher oberflächlich und allgemein [...]

  2. Eigentum - Rechte und Pflichten « Erfahrungen mit der FORMA Hausbau Sagt:

    [...] an Pflichten mit sich. Bevor Sie sich Eigentum anschaffen, gibt es also einiges zu bedenken und zu beachten. Aber vor allem auch zu [...]


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